Höchstbeitrag

Der Beitrag, der maximal in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt werden kann bzw. maximal in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung anfällt. Er ist abhängig vom jeweils gültigen Beitragssatz und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Für 2022 beträgt der Höchstbeitrag:

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.311,30 € pro Monat
  • in der gesetzlichen Krankenversicherung: 706,28 € pro Monat zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • in der Pflegeversicherung: 147,54 € zuzüglich ggf. Zuschlag für Kinderlose ab 23. Lebensjahr