Krankenversicherung

Zum 01.04.2007 wurde die Krankenversicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung und seit 01.01.2009 auch für die private Krankenversicherung eingeführt. Das bedeutet, jeder in Deutschland muss(!) krankenversichert sein. Lieber privat oder gesetzlich? Diese Frage stellt sich nicht für alle. Die Wahl der privaten Krankenversicherung besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. für bestimmte Personengruppen.

Privat krankenversichern können sich:

  • Selbständige und Freiberufler
  • Angestellte deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.
  • Beamte
  • Studenten

Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie sich entscheiden, ob Sie lieber privat versichert sind, oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Eine pauschale Aussage, was für Sie am Besten ist, kann nicht getroffen werden. Es hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab. Diese Entscheidung sollte auch gut überlegt und nicht zu voreilig getroffen werden. Ein persönliches Beratungsgespräch kann Ihnen hier bei der Entscheidungsfindung behilflich sein. Wenn Sie dazu nähre Informationen oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.

Alle oben nicht genannten Personengruppen müssen sich gesetzlich versichern und sich dabei für eine der zahlreichen Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen (EK), Innungskrankenkassen (IKK) oder Betriebskrankenkassen (BKK) entscheiden. Seit 01.01.2015 können sich die Krankenkassen auch wieder im Zusatzbeitrag unterscheiden. Darum lohnt sich ein Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen nun gleich doppelt. Neben dem Beitragssatz gibt es auch bei den Leistungen zum Teil gravierende Unterschiede. Bonus- und Vorteilsprogramme, Zusatzleistungen für Naturheilverfahren oder im Zahnbereich usw. sind nur einige Beispiele.

Als besonderen Service für Sie, biete ich Ihnen die Möglichkeit an, selbst einen Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen.