Beitragssatz

Prozentsatz der für die Berechnung des Beitrages zu den Sozialversicherungen verwendet wird.

2023 sind dies

in der gesetzlichen Rentenversicherung: 18,60 %

in der gesetzlichen Krankenversicherung: 14,60 % zuzüglich Zusatzbeitrag, den die jeweilige Krankenkasse selbst festlegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag sind 1,60 %.

in der Pflegeversicherung: 3,40 % zuzüglich 0,60 % für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr.

in der Arbeitslosenversicherung: 2,60 %