Beitragssatz

Prozentsatz der für die Berechnung des Beitrages zu den Sozialversicherungen verwendet wird.

2022 sind dies

in der gesetzlichen Rentenversicherung: 18,6 %

in der gesetzlichen Krankenversicherung: 14,6 % zuzüglich Zusatzbeitrag, den die jeweilige Krankenkasse selbst festlegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag sind 1,3 %.

in der Pflegeversicherung: 3,05 % zuzüglich 0,35 % für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr.

in der Arbeitslosenversicherung: 2,4 %