Vorvertragliche Anzeigepflicht

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, z.B. die Gesundheitsfragen zu beantworten. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass dieser Pflicht nicht nachgekommen wurde, muss der Versicherer unter Umständen keine Leistung zahlen oder kann ggf. sogar vom Vertrag zurück treten.