Beitrag

Darunter versteht man einen regelmässig oder einmalig zu entrichteten Betrag für eine Versicherung.

  • In der gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen und dem aktuell gültigen Beitragssatz.
  • Bei privaten Versicherungen spielen andere Kalkulationsgrundlagen eine Rolle. Je nach Versicherung können das sein: Eintrittsalter, gewünschter Leistungsumfang, Gesundheitszustand usw.
  • Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden die meisten Gesellschaften zwischen
    • Brutto- oder Tarifbeitrag: Das ist der Beitrag, den die Versicherung bei vorsichtiger Kalkulation eigentlich kosten müsste. Dieser Beitrag ist i.d.R. über die gesamte Laufzeit garantiert. Ausnahme ist eine Anpassung aufgrund § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das muss jedoch durch einen unabhängigen Treuhänder geprüft und bestätigt werden.
    • Netto- oder Zahlbeitrag: Durch die vorsichtige Kalkulation erwirtschaftet der Versicherer Überschüsse – z.B. weil weniger Leistungen ausbezahlt werden müssen als kalkuliert. Diese Überschüsse können vom Bruttobeitrag abgezogen werden. Dadurch verringert sich der tatsächlich zu zahlende Beitrag. Das wird dann als Sofortverrechnung der Überschüsse bezeichnet. Der Netto- oder Zahlbeitrag kann nicht über die gesamte Laufzeit garantiert werden und ist abhängig von den tatsächlich erwirtschafteten Überschüssen und der Finanzlage der jeweiligen Gesellschaft. Alternativ kann auf die Sofortverrechnung verzichtet werden. Die Überschüsse werden dann angesammelt und erhöhen die Leistungen oder kommen nach Vertragsende zur Auszahlung.