Rürup-Rente

Auch Basisrente genannt. Die Beiträge sind bis zu einer Höchstgrenze steuerlich absetzbar. Die Rentenleistung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Die Rürup- oder Basisrente wurde 2005 als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar (mindern also das zu versteuernde Einkommen). Seit 2015 wurde die Förderhöchstgrenze an den Höchstbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung angekoppelt und beträgt aktuell 25.639,- € für Alleinstehende und 51.278,- € für Verheiratete (Stand 2022).

Ein Rürup-Renten Vertrag muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Leistungen müssen als Leibrenten ausgezahlt werden (also keine einmalige Kapitalabfindung)
  • Der Vertrag ist nicht beleihbar
  • Der Vertrag ist nicht veräußerbar
  • Der Vertrag ist nicht verpfändbar
  • Der Vertrag ist nicht vererbbar (Ausnahme gegen einen Mehrbeitrag wurde für den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder eine Hinterbliebenenzusatzversorgung eingeschlossen)
  • Beginn der Rentenleistung orientiert sich am Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, können die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei Arbeitnehmern werden allerdings sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Höchstbetrag abgezogen. Bei Beamten erfolgt ein fiktiver Abzug.

Bei Einführung der Rürup-Rente 2005 konnten 60 % der entrichteten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Seitdem steigt der Prozentsatz jährlich um 2 %. 2022 sind somit 94 % und im Jahr 2025 100 % der Beiträge abzugsfähig.

Beispiel Singleohne Rürup-Rentemit Rürup-Rente
zu versteuerndes Einkommen50.000,00 €50.000,00 €
Beitrag in Rürup-Rente
davon in 2022 absetzbar 94 %
0,00 €
0,00 €
10.000,00 €
9.400,00 €
zu versteuerndes Einkommen neu50.000,00 €40.600,00 €
Einkommensteuer
(Quelle: www.bmf-steuerrechner.de)
11.816,00 €8.384,00 €
Steuerersparnis0,00 €3.432,00 €

Obwohl 10.000,00 € jährlich in die Altersvorsorge fließen, beträgt im Beispiel der tatsächliche Nettoaufwand dafür nur 6.568,00 €. Eine Ersparnis von fast 35 %!

Die Leistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 begrenzt steuerpflichtig. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt davon ab, wann der Rentenbeginn ist (Kohortenprinzip). Bei Einführung der Rürup-Rente 2005 betrug der Prozentsatz 50 %. Seitdem stieg er bis 2020 jährlich um 2 % Punkte und dann bis 2040 um 1 %.

Beispiel: Sie gehen 2030 in Rente und erhalten 1.000,- € aus einem Rürup-Renten-Vertrag. Von diesen 1.000,- € sind 90 % (also 900,- €) steuerpflichtig (2005 entsprach 50 %, bis 2020 jährlich plus 2 % entspricht also 80 %, dann bis 2030 jährlich plus 1 %). Die Besteuerung der 900,- € erfolgt mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente

Grundsätzlich gilt, je höher der persönliche Steuersatz während der Beitragszahlungsphase ist, umso interessanter ist eine Rürup-Rente. Darüber hinaus empfiehlt sich diese Form der Altersvorsoge besonders für Selbständige.