Kindernachversicherung

Die private Krankenversicherung der Eltern ist verpflichtet, neugeborene Kinder ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern (siehe Kontrahierungszwang). Der Leistungsumfang entspricht dabei dem des versicherten Elternteils. Voraussetzung: Die Vorversicherung der Eltern besteht seit mindestens 3 Monaten und die Geburt des Kindes wird innerhalb von 2 Monaten gemeldet.