Zugangsfaktor

Bei Erreichen der Regelaltersrente beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Wird früher die Altersrente beantragt, verringert sich der Faktor um 0,003 für jeden Monat, was eine Rentenkürzung von 0,3 % pro Monat bzw. 3,6 % pro Jahr entspricht (max. 14,4 % bei 48 Monate früheren Rentenbeginn). Bei späterer Beantragung erhöht sich der Faktor um 0,005 pro Monat. Das entspricht einer Rentenerhöhung von 0,5 % pro Monat bzw. 6,0 % pro Jahr. Siehe auch Rentenformel.