Sicherungsvermögen

Darunter versteht man die Werte eines Versicherungsunternehmens, die dazu dienen, im Falle einer Insolvenz, die Ansprüche der Versicherten zu gewährleisten. Das Sicherungsvermögen unterliegt strengen Auflagen, wird von einem Treuhänder überwacht und muss getrennt vom übrigen Vermögen einer Gesellschaft verwaltet werden.