Rentenartfaktor

Wird für die Berechnung der Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt. Ein festgelegter Faktor, der abhängig von der jeweiligen Rentenart ist. Für Renten wegen Alters z.B. beträgt der Faktor 1,0. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung ist der Faktor 0,5 und bei voller Erwerbsminderung 1,0. Für die kleine Witwen- / Witwerrente 0,25, für die große 0,55 und für die Waisenrente 0,1 bzw. 0,2 (Halbwaisenrente bzw. Vollwaisenrente) – siehe auch Rentenformel.