Primärarztprinzip

Der privat krankenversicherte vereinbart, dass die Erstbehandlung grundsätzlich über den Primärarzt erfolgt. Von dort erfolgt dann im Bedarfsfall eine Überweisung an die Fachärzte.

Als Primärarzt zählen:

  • Hausarzt (niedergelassener praktischer Arzt, Allgemeinmediziner)
  • Augenarzt
  • Gynäkologe
  • Kinderarzt
  • Notarzt
  • Bereitschaftsarzt