Pflichtversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind neben Arbeitnehmern auch einige Selbständige (z.B. Handwerker, Schein-Selbständige) pflichtversichert. Außerdem Auszubildende, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Übergangs-, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe u.a.