Zugangsfaktor
Bei Erreichen der Regelaltersrente beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Wird früher die Altersrente beantragt, verringert sich der Faktor um 0,003 für jeden Monat, was eine Rentenkürzung von 0,3 % pro Monat…
Bei Erreichen der Regelaltersrente beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Wird früher die Altersrente beantragt, verringert sich der Faktor um 0,003 für jeden Monat, was eine Rentenkürzung von 0,3 % pro Monat…
Bei verminderter Erwerbsfähigkeit, wird die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 62. Lebenjahr und 3 Monaten als Zurechnungszeit angerechnet.
Jede gesetzliche Krankenkassen kann einen individuellen Zusatzbeitrag erheben.