Mitwirkungspflicht

Wird eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit beantragt, muss der Versicherte gewisse Pflichten erfüllen. Z.B. Dokumente, detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, Arztberichte etc. dem Versicherer zur Verfügung stellen, evtl. weitere Untersuchungen durchführen lassen usw. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann der Versicherer die Leistung verweigern.