Mindestrente

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Mindestrente ggf. besteht Anspruch auf die Grundsicherung. In der privaten Rentenversicherung liegt die Mindestrente je nach Gesellschaft i.d.R. bei 25,- € bis 50,- €. Wird die Mindestrente nicht erreicht, erfolgt eine einmalige Kapitalabfindung die sich aus dem Deckungskapital ergibt.