Erwerbsunfähigkeit

Während bei der Berufsunfähigkeit lediglich der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen keinerlei berufliche Tätigkeiten mehr ausgeübt werden können. Zum Beispiel: Kann ein Bäcker wegen einer Mehlstauballergie seinen Beruf nicht mehr ausüben, aber noch einer Tätigkeit im Büro nachgehen, so ist er zwar berufsunfähig aber nicht erwerbsunfähig.

Für in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.