Ersatzzeiten

Bezeichnet man Zeiten in denen keine Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgte, weil der Versicherte daran gehindert war. Z.B. durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Diese Zeiten werden für die Wartezeit und Rentenberechnung berücksichtigt.