Arztanordnungsklausel

Wird Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, kann der Versicherer entsprechende Behandlungen oder Operationen verlangen. Viele Versicherer verzichten darauf, bzw. beschränken die Arztanordnungsklausel auf „zumutbare Behandlungen“. Zumutbar bedeutet dann z.B. ohne besondere Schmerzen und mit Aussicht auf Erfolg.