Anwartschaftsversicherung

Ermöglicht den späteren Wechsel in eine private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Man unterscheidet dabei zwischen der kleinen und großen Anwartschaft. Bei der kleinen Anwartschaft wird lediglich der Gesundheitszustand „eingefroren“, bei der großen Anwartschaft werden zusätzlich Alterungsrückstellungen gebildet.