Höchstbetrag, bis zu dem ArbeitsentgeltDamit ist das Bruttoeinkommen gemeint. Daraus berechnet sich... More bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird. Es gibt eine BeitragsbemessungsgrenzeHöchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt bei der Berechnung ... More für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, sowie für die Arbeitslosen- und gesetzliche Rentenversicherung.
Die BBGHöchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt bei der Berechnung ... More zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt aktuell (2022) bei 4.837,50 € monatlich bzw. 58.050,- € jährlich (alte Bundesländer). Für die Arbeitslosen- und gesetzliche Rentenversicherung ist die BBGHöchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt bei der Berechnung ... More in 2022 bei 7.050,- € monatlich bzw. 84.600,- € jährlich (alte Bundesländer).
Einkommen das darüber hinaus geht, bleibt bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt.