Dienstunfähigkeit

Wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen ausserstande ist, seinen Dienst zu verrichten spricht man von Dienstunfähigkeit. Während die Berunfsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt wird, entscheidet bei Beamten der Dienstherr ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt.

Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Damit gilt gleiches wie bei Erwerbsunfähigkeit.

Ein Beamter auf Lebenszeit wird wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt Der Unterschied besteht darin, dass hier Anspruch auf Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit besteht, sofern mindestens 5 Dienstjahre abgeleistet wurden. Die Höhe der Versorgungsbezüge richtet sich nach der Anzahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre und der Besoldungsgruppe.

Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass bei weniger als 20 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren lediglich die Mindestversorgung zum Tragen kommt. Und die ist erheblich niedriger, als die bisherigen Bezüge.

Eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für Beamte zur Absicherung der Dienstunfähigkeit nicht aus. Hier empfiehlt sich unbedingt darauf zu achten, dass der Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel vorsieht. In der Vergangenheit gab es deswegen schon mehrmals rechtliche Auseinandersetzungen, in denen entschieden wurde, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistung wegen Dienstunfähigkeit erbringen muss. Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit.