Leistungsdauer

Das ist der Zeitraum, innerhalb dem die Leistungen erbracht werden. Die Leistungsdauer kann von der Versicherungsdauer abweichen. Zum Beispiel: Versicherungsdauer bis zum 60. Lebensjahr, Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr. Tritt nun eine Berufsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr ein, wird die Leistung max. bis zum 67. Lebensjahr erbracht. Tritt die Berufsunfähigkeit erst nach dem 60. Lebensjahr ein, gibt es keine Leistung.