Erfolgt nach längerer Krankheit keine Genesung und Sie müssen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufhören zu arbeiten, erhalten Sie von der gesetzlichen RentenversicherungTeil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Bietet d... More eine sogenannte ErwerbsminderungsrenteErfolgt nach längerer Krankheit keine Genesung und Sie müs... More. Diese löste 2001 die bis dorthin gültige BerufsunfähigkeitsrenteIst die vereinbarte Rentenleistung die im Falle einer Berufs... More ab. Seit diesem Zeitpunkt haben nur noch Personen, die vor dem 01.01.1961 geboren sind, Anspruch auf eine BerufsunfähigkeitsrenteIst die vereinbarte Rentenleistung die im Falle einer Berufs... More. Alle anderen erhalten nur noch die ErwerbsminderungsrenteErfolgt nach längerer Krankheit keine Genesung und Sie müs... More (EMRErfolgt nach längerer Krankheit keine Genesung und Sie müs... More).
Dabei unterscheidet man die volle EMRErfolgt nach längerer Krankheit keine Genesung und Sie müs... More und die halbe EMRErfolgt nach längerer Krankheit keine Genesung und Sie müs... More. Für beide gilt, dass Sie eine Mindestwartezeit von 5 Jahren erfüllt haben müssen, also mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge entrichtet haben. Ist diese Mindestvoraussetzung erfüllt, haben Sie im Falle der Erwerbsminderung Anspruch auf eine Rente. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach den bereits angesammelten EntgeltpunkteWichtiger Bestandteil zur Berechnung der Rentenhöhe in der ... More in der gesetzlichen RentenversicherungTeil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Bietet d... More. Wie hoch Ihre persönliche EMRErfolgt nach längerer Krankheit keine Genesung und Sie müs... More ist, können Sie Ihrer Renteninformation entnehmen.
Als grobe Faustformel gilt, dass Sie bei der vollen EMRErfolgt nach längerer Krankheit keine Genesung und Sie müs... More ca. 32 % Ihres letzten Bruttoeinkommens erhalten. Diese bekommen Sie, wenn Sie täglich weniger als 3 Std. im Stande sind zu arbeiten. Wobei es keine Rolle spielt, welchen Beruf Sie erlernt, oder zuletzt ausgeübt haben, oder welche Tätigkeit Sie noch ausüben könnten. Sie können auf jede beliebige Tätigkeit verwiesen werden. Auch wird nicht berücksichtigt, ob der Arbeitsmarkt überhaupt eine Stelle für Sie bietet. Nur die Tatsache, dass Sie noch bis zu 3 Stunden täglich arbeiten könnten, ist hier ausschlaggebend. Sind Sie noch im Stande zwischen 3 und 6 Std. täglich zu arbeiten, egal was, so erhalten Sie die halbe EMRErfolgt nach längerer Krankheit keine Genesung und Sie müs... More, was ca. 16 % Ihres derzeitigen Bruttoeinkommens entspricht. Bei mehr als 6 Std. Arbeitsfähigkeit gibt es nichts.
Egal ob volle oder halbe EMRErfolgt nach längerer Krankheit keine Genesung und Sie müs... More, die Leistungen sind immer zu wenig und es entsteht meist eine erhebliche VersorgungslückeSo wird die Differenz zwischen den aktuellen Einnahmen und d... More. Diese Lücke können Sie mit einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung schließen.