Erwerbsminderungsrente

Erfolgt nach längerer Krankheit keine Genesung und Sie müssen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufhören zu arbeiten, erhalten Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese löste 2001 die bis dorthin gültige Berufsunfähigkeitsrente ab. Seit diesem Zeitpunkt haben nur noch Personen, die vor dem 01.01.1961 geboren sind, Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Alle anderen erhalten nur noch die Erwerbsminderungsrente (EMR).

Dabei unterscheidet man die volle EMR und die halbe EMR. Für beide gilt, dass Sie eine Mindestwartezeit von 5 Jahren erfüllt haben müssen, also mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge entrichtet haben. Ist diese Mindestvoraussetzung erfüllt, haben Sie im Falle der Erwerbsminderung Anspruch auf eine Rente. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach den bereits angesammelten Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie hoch Ihre persönliche EMR ist, können Sie Ihrer Renteninformation entnehmen.

Als grobe Faustformel gilt, dass Sie bei der vollen EMR ca. 32 % Ihres letzten Bruttoeinkommens erhalten. Diese bekommen Sie, wenn Sie täglich weniger als 3 Std. im Stande sind zu arbeiten. Wobei es keine Rolle spielt, welchen Beruf Sie erlernt, oder zuletzt ausgeübt haben, oder welche Tätigkeit Sie noch ausüben könnten. Sie können auf jede beliebige Tätigkeit verwiesen werden. Auch wird nicht berücksichtigt, ob der Arbeitsmarkt überhaupt eine Stelle für Sie bietet. Nur die Tatsache, dass Sie noch bis zu 3 Stunden täglich arbeiten könnten, ist hier ausschlaggebend. Sind Sie noch im Stande zwischen 3 und 6 Std. täglich zu arbeiten, egal was, so erhalten Sie die halbe EMR, was ca. 16 % Ihres derzeitigen Bruttoeinkommens entspricht. Bei mehr als 6 Std. Arbeitsfähigkeit gibt es nichts.

Egal ob volle oder halbe EMR, die Leistungen sind immer zu wenig und es entsteht meist eine erhebliche Versorgungslücke. Diese Lücke können Sie mit einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung schließen.