Überschussbeteiligung

Bei einem privaten Altersvorsorgevertrag erhält der Versicherte neben dem Rechnungszins auch eine Überschussbeteiligung. Überschüsse sind erwirtschaftete Gewinne eines Versicherungsunternehmens. Sie entstehen durch Kapitalanlage (Zinsüberschuss), aber auch wenn das Unternehmen weniger Risikoausschüttungen (z.B. Todesfallleistungen) vornehmen muss (Risikoüberschuss) oder die Kosten geringer ausfallen als kalkuliert (Kostenüberschuss).