Ertragsanteil

Dies ist der steuerpflichtige Teil einer Rente.

Man unterscheidet

den Ertragsanteil bei Leibrenten (z.B. Rente aus einer privaten Rentenversicherung). Hier richtet sich die Höhe nach dem Alter bei Erstbezug der Rente. Bei Erstbezug einer Rente mit 50 beträgt der Ertragsanteil z.B. 30 %, bei Erstbezug mit 67 Jahren ist der Ertragsanteil nur noch 17 %.

Und den Ertragsanteil bei abgekürzten Leibrenten (z.B. Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung). Der Ertragsanteil richtet sich nach der voraussichtlichen Dauer des Rentenbezugs.